Aufnahme in unser Wohnheim finden Männer und Frauen im Alter von 18 bis 60 Jahren, die auf Grund einer psychischen Erkrankung und / oder einer seelischen Behinderung die gesetzlichen Leistungen der Eingliederungshilfe gemäß §§ 53,54 SGB XII benötigen. Sie sind momentan nicht in der Lage, ihr Leben selbständig zu führen und ihre eigenen Interessen ohne Hilfe zu vertreten. Unsere Klienten weisen meist starke Minderwertigkeitsgefühle, Integrationsstörungen und kognitive Schwächen auf. Durch die ständige Konfrontation mit ihren ungelösten Konflikten und die damit verbundene permanente Anspannung isolieren sie sich zunehmend. Es kann zu Störungen in verschiedenen Persönlichkeitsbereichen kommen z.B. der:
- Kommunikationsbereitschaft
- Integrationsbereitschaft / Sozialdenken
- Gemeinschaftssinn
- Kontaktbereitschaft
Menschen mit folgenden Krankheitsbildern finden Aufnahme in unserem Wohnheim:
Klienten mit psychischen Störungen, bei denen ein dominantes Suchtproblem im Vordergrund steht, finden in unserer Einrichtung keine Aufnahme.
Pflegebedürftige finden auf Grund der personellen und materiellen Ausstattung keine Aufnahme.
Der Aufnahme in unserer Einrichtung geht ein Erstgespräch unter Teilnahme des Klienten, des gesetzlichen Betreuers, der Heimleitung und des Gruppenleiters voraus. Im Anschluss findet ein Probewohnen, für einen individuellen festgelegten Zeitraum statt.
Heimleitung: Herr Mager
Stellv. Heimleiterin: Frau Suck
Verwaltung: Frau Dellit
Erstgespräch und Unterstützung bei Antragsstellung
Erstellung eines individuellen Hilfeplans
Hilfeplangespräche mit Klienten, gesetzlichen Betreuer und dem zuständigen Sozialamt
Angehörigenarbeit
Bundesweit
Zuständiges Sozialamt
Thüringer Landesverwaltungsamt
Neurologen,/ Psychiatern, Fachkrankenhäusern, Sozialen Diensten
Gesetzlichen Betreuern