Aufnahme in unser Wohnheim finden Männer und Frauen im Alter von 18 bis 60 Jahren, die auf Grund einer psychischen Erkrankung und / oder einer seelischen Behinderung  die gesetzlichen Leistungen der Eingliederungshilfe gemäß §§ 53,54 SGB XII  benötigen. Sie sind momentan nicht in der Lage, ihr Leben selbständig zu führen und ihre eigenen Interessen ohne Hilfe zu vertreten. Unsere Klienten  weisen meist starke Minderwertigkeitsgefühle,  Integrationsstörungen und kognitive Schwächen auf. Durch die ständige Konfrontation  mit ihren ungelösten Konflikten und die damit verbundene permanente Anspannung isolieren sie sich zunehmend. Es kann zu Störungen in verschiedenen Persönlichkeitsbereichen kommen z.B. der:

      -  Kommunikationsbereitschaft

-  Integrationsbereitschaft / Sozialdenken

-  Gemeinschaftssinn

-  Kontaktbereitschaft

 

Die Betroffenen sind nicht in der Lage, ihren psychischen Zustand selbständig zu stabilisieren und benötigen die professionelle Hilfe und die Angebote einer vollstationären Einrichtung.

Menschen mit folgenden Krankheitsbildern finden Aufnahme in unserem Wohnheim:

  • Personen mit abweichendem Verhalten , die unter starkem Abbau der Persönlichkeit bis zum Verfall und extremen Realitätsverlust leiden
  • Personen, die unter chronischen oder in Schüben verlaufenden Psychosen leiden und die sich in Denkstörungen , Wahnvorstellungen , Halluzinationen und plötzlichen unmotivierten Gefühlsausbrüchen äußern. ( Manie und Schizophrenie und deren Mischformen )
  • Personen, die durch abweichendes Verhalten auffallen und deren Leben von neurotischen Ängsten begleitet wird und die dadurch unter permanentem Leidensdruck stehen.
  • Personen mit abweichendem Verhalten, das ernsthafte Leidenszustände und Konflikte für sich und andere mit sich bringt - Persönlichkeitsstörung

Klienten mit psychischen Störungen, bei denen ein dominantes Suchtproblem im Vordergrund steht, finden in unserer Einrichtung keine Aufnahme.

Pflegebedürftige finden auf Grund der personellen und materiellen Ausstattung keine Aufnahme.

Der Aufnahme in unserer Einrichtung geht ein Erstgespräch unter Teilnahme des Klienten, des gesetzlichen Betreuers, der Heimleitung  und des Gruppenleiters voraus. Im Anschluss findet ein Probewohnen, für einen individuellen festgelegten  Zeitraum statt.

Ansprechpartner

Heimleitung:            Herr Mager
Stellv. Heimleiterin:  Frau Suck
Verwaltung:             Frau Dellit

Umsetzung

 

Erstgespräch und Unterstützung bei  Antragsstellung
Erstellung eines individuellen Hilfeplans
Hilfeplangespräche mit Klienten, gesetzlichen Betreuer und dem zuständigen Sozialamt
Angehörigenarbeit

Einzugsgebiet

Bundesweit


Zusammenarbeit

Zuständiges Sozialamt
Thüringer Landesverwaltungsamt
Neurologen,/ Psychiatern, Fachkrankenhäusern, Sozialen Diensten
Gesetzlichen Betreuern

 

 

 

Nach so viel Arbeit lassen wir es uns gut gehen.

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